Mietbedingungen vom APART Marlen, Familie Klaudia & Martin Achenrainer, Lahngang Str. 27, 6553 See-Paznaun, Österreich, Tel: +43 5441 8326 

Vermieter: Apart Marlen

Mieter: Gast, der die Buchung vorgenommen mit den dazugehörigen Personen

 

1. Mietvertrag

1.1 Der Mietvertrag wird nach Maßgabe der Ausschreibung verbindlich, d.h. der Inhalt des Mietvertrages bestimmt sich nach den Angaben der gültigen Internetdarstellung und der schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für telefonische Anmeldungen. Der Mietvertrag kommt mit Zugang der Mietbestätigung beim Anmelder zustande.

1.2 Nebenabreden, die dem Inhalt dieser Bedingungen oder Leistungsbeschreibungen nicht entsprechen, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch den Vermieter.

 

2. Zahlung

2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Vermietungsbestätigung durch den Beherberger werden Anzahlungen wie folgt fällig:

2.1.1 Die Anzahlung beträgt ca.30 % des vereinbarten Arrangements. Die Anzahlung wird auf den Gesamt-Mietpreis angerechnet.

2.1.2 Geht der Anzahlungsbetrag nicht sofort bzw. innerhalb von 7 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung beim Vermieter ein, so ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. 

2.2.1 Der Restbetrag muß spätestens am Vortag der Abreise an den Vermieter bezahlt werden. Storno- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

2.2.2 Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Erbringung der Vermietungsleistung.

 

3. Mietbestätigung 

Der Mieter erhält vom Vermieter eine Buchungsbestätigung mit den relevanten Daten per E-Mail zugesandt. 

 

4. Änderungen

 4.1 Werden vom Mieter Änderungen z.B. hinsichtlich des Mietbeginns oder der anzumietenden Ferienwohnung vorgenommen, die der Vermieter erfüllen kann, ist der Mietpreis gültig, der für das geänderte Wohnobjekt und den Anmietungszeitraum entsprechend der jeweils gültigen Saisonpreise im Internet ausgeschrieben ist. Der Vermieter kann eine Umbuchungsgebühr erheben.

4.2 Von Leistungsänderungen wird der Vermieter den Mieter unverzüglich unterrichten und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Mieters bleibt unberührt.

4.3 Preiserhöhungen nach Abschluß des Mietvertrages aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen (Erhöhung von Gebühren, Steuern, Abgaben oder ähnliches) sind in dem Umfange möglich, wie nachzuweisende Tatsachen dies rechtfertigen. Änderungen des Mietpreises sind unverzüglich zu klären. Bei Preiserhöhungen über 5% des Gesamt -Mietpreises kann der Mieter innerhalb von 10 Tagen kostenlos zurücktreten.

4.4 Bis zu Beginn des Mietverhältnisses kann der Mieter sich nach Mitteilung an den Vermieter durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Eine Erhöhung der Personenzahl ist nur in dem Maße möglich wie es die Art und Ausstattung des Wohnobjektes zulässt und wird tarifgemäß anteilig verrechnet. Dies bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Bei einer Unterschreitung der gebuchten Personenanzahl, geänderter An- und Abreisezeiten auch von einzelnen Personen erfolgt keine Preisrefundierung.

 

5. Rücktritt

5.1 Rücktritt seitens des Mieters – Dieser sollte im Interesse des Mieters unter Beifügung der Mietbestätigung schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter.

In diesem Falle werden pauschalierte Rücktrittskosten erhoben:

 – Beim Rücktritt bis 90 Tage vor Mietbeginn 30 % Stornokosten (Anzahlungsbetrag).

– Bei Rücktritt 89 – 28 Tage vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises 

– Bei Rücktritt 28 – 1 Tag vor Mietbeginn 90% des Mietpreises

– Bei Rücktritt am Tage des Mietbeginns oder bei Nichterscheinen 100% des Mietpreises.

5.2 Bei der Pauschalierung sind die gewöhnlich ersparten Aufwendungen berücksichtigt. 

 5.3 Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (z.B. extremer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Mieter nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen.  Eine unverzügliche Verständigung des Vermieters ist unabdingbar.

 5.4 Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisemöglichkeit wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich wird.  

 

6. Rücktritt des Vermieters

6.1 Wird die Vermietung des Mietobjektes infolge unvorhergesehener Unbewohnbarkeit, oder durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen oder Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann der Vermieter den Vertrag kündigen. Bei Kündigung erhält der Mieter den gezahlten Mietpreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.

6.2 Ergeben sich diese Umstände nach Beginn des Mietverhältnisses, kann der Mietvertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden.

6.3 Der Vermieter kann ohne Einhaltung einer Frist das Mietverhältnis kündigen, wenn der Mieter trotz Abmahnung die Mitmieter des Anwesens nachhaltig stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält. Kündigt der Vermieter den Mietvertrag nach 6.3), verfällt der Mietpreis. 

6.4 Bei Vertragskündigung aus vorgenannten Gründen gehen Mehrkosten aus erhöhten Rückbeförderungskosten zu Lasten des Mieters.

6.5. Ist eine Abreise zum Mietzeitende infolge höherer Gewalt (Strassensperren, …) nicht  möglich, so kann der Mietzeitraum durch den Vermieter zu anteiligen Kosten verlängert werden. 

 

7. Reiserücktrittskosten -Versicherung 

Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Mietpreis nicht eingeschlossen. Der Abschluß

einer Reiserücktrittskosten- Versicherung und weitergehender Versicherungen wird empfohlen.

Wir empfehlen unseren Partner Europäische Reiseversicherung.

 

8. Haftung des Vermieters

8.1.Der Vermieter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht

8.2. Der Vermieter haftet für die ordnungsmäßige Erbringung der vertraglich vereinbarten Vermietungsleistung.

8.3. Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl oder Verlust, die während oder in Folge eines Aufenthaltes erlitten werden.

8.4. Der Vermieter haftet nicht für defekte oder ausser Betrieb gestellte technische Geräte, soweit ihm diese nicht bekannt waren oder bekannt gemacht wurden. Er muss nach Bekanntwerden für schnellstmöglichen Ersatz sorgen.

8.5. Der Vermieter haftet nicht für Unbequemlichkeiten oder Belästigungen, die ausserhalb seiner Verantwortlichkeit oder durch Dritte verursacht werden.

8.6. Der Vermieter haftet nicht für Unfälle im Aussenbereich, Pool- und Terrassenbereich.

8.7. Eltern haften für Ihre Kinder.

 

9. Mitwirkungspflicht, Gewährleistung, Ausschluß von Ansprüchen, Verjährung

 9.1 Sie sind in Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden.

9.2 Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu. Ein schuldhaftes Unterlassen liegt z.B. nicht vor, wenn Mängelanzeige und Abhilfeverlangen unzumutbar sind, wenn ein Fall von Unmöglichkeit gegeben ist oder wenn Mängelanzeige bzw. Abhilfeverlangen schuldlos unterlassen werden. Wenden Sie sich für Abhilfeersuchen unverzüglich, per Telefax, e-mail oder telefonisch an den Vermieter damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandung zu überprüfen und gegebenenfalls die Leistungsstörung zu beseitigen oder Ersatz zu stellen.

9.4 Ansprüche wegen vertraglich nicht erbrachter Vermietungsleistungen können sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit gegenüber dem Vermieter nur schriftlich geltend machen.

 

10. Pflichten des Mieters

Die Ferienwohnung wird mit der gebuchten Personenanzahl bewohnt. Zusätzliche Personen bedürfen der Zustimmung des Vermieters und werden anteilig berechnet. Die Mieter müssen das Ferienhaus sowie seine Einrichtung sorgfältig behandeln und etwaige Schäden sofort dem Vermieter melden. Dieser kann Schadenersatz verlangen. Das gilt auch für nachträglich festgestellte, vom Mieter verursachte Schäden. 

 10.1. Der Mieter muss die Hausregeln beachten, die im Haus ausliegen. Hierzu gehören auch die nächtlichen Ruhezeiten.

10.2. Der Mieter trennt in die bereitgestellten Boxen den Müll. Eine Nichteinhaltung wird mit einer Restmüllpauschale von EUR 1,- / kg in Rechnung gestellt.

10.3. Die Endreinigung wird dem Mieter in Rechnung gestellt, das Haus ist jedoch besenrein zu verlassen, die Mülleimer entleert, ebenso Spülmaschine ausgeräumt und Wasserkocher entleert.

10.4. In der Wintersaison wird die Wohnung über die Zentralheizung auf eine angenehme Temperatur geheizt (im Tarif inkludiert). Einzelne Räume lassen sich getrennt regeln. Im Sommer kann die Wohnung beheizt werden – es wird ein Heiz-Zuschlag verrechnet.

11. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

 11.1. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.

11.2. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser 

Vorschriften entstehen gehen zu Ihren Lasten.

  

12. Sonstige Bestimmungen und Hinweise

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Mietbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietbedingungen zu Folge.

 

13. Ansprüche und Schäden

 Für Unfälle in der Ferienwohnung und der dazugehörigen Außenanlage, auch 3. Personen gegenüber können wir keine Haftung übernehmen. 

 

14. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt das Bezirksgericht in 6500 Landeck als vereinbart.